Immobilien auf Kuba kaufen
Traumstrände, Salsa, Rum und Revolutionsromantik – Kuba ist Sehnsuchtsort für viele Aussteiger und solche, die es werden möchten. Eine Reise in die sozialistische Republik bedeutet auch immer eine Reise in die Vergangenheit. Malerische Kolonialbauten und kunterbunte Oldtimer versprechen das einzigartige kubanische Lebensgefühl, das die Karibikinsel zum beliebten Reiseziel macht.

Wer darf auf Kuba Immobilien kaufen?
Seit 2011 ist es Inselkubanern erlaubt, im ehemals staatlichen Wohnungsmarkt Immobilien zu besitzen und mit diesen Handel zu treiben. Als Inselkubaner gelten alle, die die kubanische Staatsbürgerschaft besitzen und auf der Insel ihren Hauptwohnsitz haben. Allerdings können auch Personen Immobilien erwerben, die über eine Daueraufenthaltsgenehmigung verfügen. Erlischt diese jedoch, erlischt gleichermaßen das Eigentumsrecht am Objekt. Ergo ist es für Ausländer ohne kubanische Staatsbürgerschaft derzeit gesetzlich nicht möglich, Objekte dauerhaft rechtskräftig zu erwerben, zu besitzen oder zu erben.
Welche Schlupflöcher gibt es für Ausländer
Eine kubanische Staatsbürgerschaft oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten, um auf Kuba Immobilien erwerben zu können, ist vergleichsweise schwierig. Ein beliebtes Schlupfloch ist daher die Heirat mit einem Inselkubaner.
Diese birgt jedoch hinsichtlich des Immobilienbesitzes einige Tücken. Sollte es zu einer Scheidung kommen, erlischt die Daueraufenthaltsgenehmigung möglicherweise. Demnach ist die erworbene Immobilie nicht mehr rechtmäßig im Besitz des Angeheirateten und fällt an den kubanischen Ehepartner zurück.
Welche Risiken birgt der Haus-Kauf auf Kuba
Keine Änderung der Rechtslage:
Da die Mühlen des kubanischen Rechtssystems nur sehr langsam mahlen, könnte es mitunter noch Jahre dauern, bis Immobilien zum Erwerb für Ausländer freigegeben werden. Ob sich dieser Zustand jedoch überhaupt einstellt, ist nicht vorhersehbar.
Keine Rechtssicherheit:
Genaugenommen werden Privatverträge mit Strohmännern zum nicht rechtmäßigen Erwerb von Immobilien am geltenden Recht vorbei geschlossen. Dies hat zur Folge, dass Verträge und Bedingungen vor Gerichten nicht einklagbar sind. Käufer müssen auf die bloße Zusicherung des Verkäufers beziehungsweise des Strohmannes oder Ehepartners vertrauen.
Ansprüche von Exilkubanern:
Nach einer vollständigen Öffnung Kubas könnten im Exil lebende Kubaner bei ihrer Rückkehr Ansprüche auf Grundstücke erheben. Inwieweit sich ein bis dahin getätigter Erwerb auf die Eigentumspositionen der Exilkubaner auswirkt, ist nach der sich potenziell verändernden Rechtslage nicht ersichtlich.
Wie gestaltet sich der Immobilienmarkt auf Kuba?
Seit Kuba seinen Immobilienmarkt für Privatpersonen geöffnet hat, läuft dieser förmlich heiß. Allerdings muss beachtet werden, dass es auf Kuba einen formellen und einen informellen Immobilienmarkt gibt. Auf dem formellen Immobilienmarkt können Interessenten Immobilien direkt vom Staat, von Maklern vor Ort oder über das Internet erwerben. Diese sind zumeist wesentlich hochpreisiger als solche des informellen Marktes. Dieser existiert ausschließlich innerhalb der kubanischen Bevölkerung. Der Verkauf von Häusern oder Wohnungen erfolgt von privat an privat und kommt daher nur über persönliche Kontakte zustande.
Besonders beliebt auf beiden Märkten sind Häuser im Kolonialstil in den Ballungszentren in und um Havanna. Weniger beliebt sind abgelegene Grundstücke und Bauten aus der Revolutionszeit.
Das prognostizierte enorme Wachstum des Marktes sowie die erschwinglichen Immobilienpreise für Ausländer, machen den Markt auch für ausländische Investoren interessant. Doch nur im Falle einer vollständigen Öffnung des Immobilienmarktes, wird der Immobilienerwerb für Ausländer freigegeben.